Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen

Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 sollte für alle Bundesbürger die Grundversorgung im Pflegebereich gewährleistet werden. So beachtlich die gesetzlichen Leistungen auch sind, sie reichen bei weitem nicht aus und haben nur Teilkasko-Charakter.

Die hohen Pflegekosten können Sie schnell finanziell überfordern. Neben dem Verlust der eigenen Rücklagen kann dies auch zu finanziellen Belastungen bei Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern führen. Denn die Pflegekosten werden aus folgenden Töpfen bedient:

  • aus dem Einkommen des Pflegebedürftigen
  • aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen (§90 SGB XII)
  • aus rückgeforderten Schenkungen der letzten 10 Jahre (§528 BGB)
  • vom Ehepartner im Rahmen der Unterhaltspflicht (§1608 BGB)
  • von den Kindern im Rahmen der Unterhaltspflicht (§1601 BGB)

Damit droht nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Familie ein stark eingeschränkter Lebensstandard oder sogar die Abhängigkeit vom Sozialamt.

Es besteht Handlungsbedarf über die staatliche Grundabsicherung hinaus, damit Ihre Ersparnisse und Besitzwerte erhalten bleiben.

Mit der mehrfach ausgezeichneten IDEAL Pflegerente vermeiden Sie finanzielle Risiken im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Die Vorteile:

  • Leistung in allen Pflegestufen und bei Demenz
  • Dauerhaft stabiler Beitrag
  • sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Nachversicherungsgarantie
  • Wechseloption bei veränderter gesetzliche Definition
  • kombinierte Beitragszahlung aus laufendem und einmaligen Beitrag möglich
  • Flexible Zuzahlungsmöglichkeiten
  • Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich
  • einzigartige Assistance-Leistungen: Pflegehotline und Pflegeplatzgarantie
  • Beitragsfreistellung oder Auszahlung des Rückkaufswertes möglich

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zur IDEAL PflegeRente wünschen, dann senden Sie einfach eine Mail an: fragen@finanzplanung-kuhlmann.de

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